Mitteilung an die Aktionäre

Einberufung zur Hauptversammlung

der Reederei Herbert Ekkenga Aktiengesellschaft Passagierschiffahrt, Bad Zwischenahn

Einberufung zur Hauptversammlung der Reederei Herbert Ekkenga Aktiengesellschaft Passagierschiffahrt
Bad Zwischenahn

Einberufung zur Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Freitag, den 26. April 2024, um 11:00 Uhr, auf unserem Restaurationsschiff „MS Bad Zwischenahn“ beim Hauptanleger im Kurpark in 26160 Bad Zwischenahn, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

Tagesordnung

1.  Die Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses per 31. Oktober 2023 mit dem Bericht des Aufsichtsrates

 

2.  Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr vom 01. November 2022 bis zum 31. Oktober 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr vom 01. November 2022 bis zum 31. Oktober 2023 von 344.638,11 € wie folgt zu verwenden:

Verteilung an die Aktionäre: 25.300,00 €

·         Ausschüttung von 33,00 € je dividendenberechtigte Aktie = 6 % (690 Aktien)

·         Ausschüttung von 11,00 € je Vorzugsaktie = 2 % (230 Aktien)

Gewinnvortrag:

Den restlichen Gewinnbetrag von 319.338,11 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Ausschüttung erfolgt am 2. Mai 2024.

 

3.  Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr vom 01. November 2022 bis zum 31. Oktober 2023 amtierenden Mitglied des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

4.  Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr vom 01. November 2022 bis zum 31. Oktober 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

5.  Beschlussfassung über die Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr vom 01. November 2022 bis zum 31. Oktober 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das zurückliegende Geschäftsjahr dem Aufsichtsrat nachfolgende Vergütung zu zahlen:

jedes Aufsichtsratsmitglied bekommt 2.500,00 €.

6.  Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit Beendigung der Hauptversammlung am 26. April 2024 erlischt das Mandat aller drei Aufsichtsratsmitglieder.

Der Aufsichtsrat setzt sich gem. §§ 96 Abs.1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 10 Absatz 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen.

Vom Aufsichtsrat wird vorgeschlagen,

a. Herrn Ralf Baum, Bankkaufmann, Oldenburgische Landesbank AG, wohnhaft in 26188 Edewecht,

b. Herrn Georg Ernst Steinker, Finanzberater, wohnhaft in 26345 Bockhorn,

c. Herrn Burchard Schröder, Geschäftsführer Hermsen Holding GmbH, wohnhaft 26121 Oldenburg

für die Zeit ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Hauptversammlung, die über deren Entlastung für das Geschäftsjahr vom 01. November 2027 bis 31. Oktober 2028 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.

Zur Vermeidung einer Unterbesetzung des zu wählenden Aufsichtsrates können gleichzeitig gem. § 10 Abs. 3 der Satzung und § 101 Abs. 3 AktG für einen bestimmten oder für mehrere Aufsichtsratsmitglieder Ersatzmitglieder gewählt werden. Das Ersatzmitglied tritt in den Aufsichtsrat ein, wenn das Aufsichtsratsmitglied, als dessen Ersatzmitglied es bestellt ist, vor Ablauf der Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet.

Der Aufsichtsrat schlägt daher vor,

Herrn Christian Wandscher, Geschäftsführer, Gartenkulturzentrum Niedersachsen -Park der Gärten gGmbH, wohnhaft in 26160 Bad Zwischenahn,

als Ersatzmitglied, für jedes der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitgliedes für die Zeit ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Hauptversammlung, die über deren Entlastung für das Geschäftsjahr vom 01. November 2027 bis 31. Oktober 2028 beschließt, zu wählen.

7.  Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 01. November 2023 bis zum 31. Oktober 2024

Der Aufsichtsrat schlägt folgende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Abstimmung vor:

Gräwe & Partner GmbH Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Bremen

 

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der Geschäftsadresse (Peterstraße 14a, 26160 Bad Zwischenahn) mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind bei der Berechnung dieser Frist nicht mitzurechnen. Die Anmeldung bedarf der Textform, muss in deutscher Sprache erfolgen und bis spätestens zum 19.04.2024 (24:00 Uhr) zugehen.

Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes. Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister sind verpflichtet, diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft zu verarbeiten.

 

Bad Zwischenahn, im März 2024

– Der Vorstand –