der Reederei Herbert Ekkenga Aktiengesellschaft Passagierschiffahrt, Bad Zwischenahn
Einberufung zur Hauptversammlung der Reederei Herbert Ekkenga
Aktiengesellschaft Passagierschiffahrt
Bad
Zwischenahn
Einberufung zur
Hauptversammlung
Die
Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Freitag, den 26. April 2024, um 11:00 Uhr, auf unserem
Restaurationsschiff „MS Bad Zwischenahn“ beim Hauptanleger im Kurpark in 26160 Bad
Zwischenahn, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
Tagesordnung
1. Die Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses per 31.
Oktober 2023 mit dem Bericht des Aufsichtsrates
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für
das Geschäftsjahr vom 01. November 2022 bis zum 31. Oktober 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr
vom 01. November 2022 bis zum 31. Oktober 2023 von 344.638,11 € wie folgt zu
verwenden:
Verteilung an die Aktionäre: 25.300,00 €
·
Ausschüttung von 33,00 € je dividendenberechtigte Aktie = 6 %
(690 Aktien)
·
Ausschüttung von 11,00 € je Vorzugsaktie = 2 % (230 Aktien)
Gewinnvortrag:
Den restlichen Gewinnbetrag von 319.338,11 € auf neue
Rechnung vorzutragen.
Die Ausschüttung erfolgt am 2. Mai 2024.
3.
Beschlussfassung über die
Entlastung des Vorstandes
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen
vor, dem im Geschäftsjahr vom 01. November 2022 bis zum 31. Oktober 2023
amtierenden Mitglied des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr vom 01.
November 2022 bis zum 31. Oktober 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates
Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Aufsichtsratsvergütung für das
Geschäftsjahr vom 01. November 2022 bis zum 31. Oktober 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das zurückliegende
Geschäftsjahr dem Aufsichtsrat nachfolgende Vergütung zu zahlen:
jedes Aufsichtsratsmitglied bekommt 2.500,00 €.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 26. April 2024 erlischt das Mandat
aller drei Aufsichtsratsmitglieder.
Der Aufsichtsrat setzt sich gem. §§ 96 Abs.1, 101 Abs. 1 AktG in
Verbindung mit § 10 Absatz 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen.
Vom Aufsichtsrat wird vorgeschlagen,
a. Herrn Ralf Baum, Bankkaufmann, Oldenburgische Landesbank AG, wohnhaft in
26188 Edewecht,
b. Herrn Georg Ernst Steinker, Finanzberater, wohnhaft in 26345 Bockhorn,
c. Herrn Burchard Schröder, Geschäftsführer Hermsen Holding GmbH,
wohnhaft 26121 Oldenburg
für die Zeit ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur
Hauptversammlung, die über deren Entlastung für das Geschäftsjahr vom 01.
November 2027 bis 31. Oktober 2028 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats
der Gesellschaft zu wählen.
Zur Vermeidung einer Unterbesetzung des zu wählenden Aufsichtsrates
können gleichzeitig gem. § 10 Abs. 3 der Satzung und § 101 Abs. 3 AktG für
einen bestimmten oder für mehrere Aufsichtsratsmitglieder Ersatzmitglieder
gewählt werden. Das Ersatzmitglied tritt in den Aufsichtsrat ein, wenn das
Aufsichtsratsmitglied, als dessen Ersatzmitglied es bestellt ist, vor Ablauf
der Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor,
Herrn Christian Wandscher, Geschäftsführer, Gartenkulturzentrum
Niedersachsen -Park der Gärten gGmbH, wohnhaft in 26160 Bad Zwischenahn,
als Ersatzmitglied, für jedes der von der Hauptversammlung gewählten
Aufsichtsratsmitgliedes für die Zeit ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis
zur Hauptversammlung, die über deren Entlastung für das Geschäftsjahr vom 01.
November 2027 bis 31. Oktober 2028 beschließt, zu wählen.
7. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 01.
November 2023 bis zum 31. Oktober 2024
Der Aufsichtsrat schlägt folgende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur
Abstimmung vor:
Gräwe & Partner GmbH Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Bremen
Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig
angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der
Geschäftsadresse (Peterstraße 14a, 26160 Bad Zwischenahn) mindestens sechs Tage
vor der Hauptversammlung zugehen. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung
sind bei der Berechnung dieser Frist nicht mitzurechnen. Die Anmeldung bedarf
der Textform, muss in deutscher Sprache erfolgen und bis spätestens zum 19.04.2024
(24:00 Uhr) zugehen.
Informationen zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden
Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um den Aktionären die Teilnahme an
der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der
Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die
verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1
Satz 1 lit. c) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit den
einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes. Zum Zwecke der Ausrichtung der
Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. Diese
erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die
Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister
sind verpflichtet, diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft zu
verarbeiten.
Bad Zwischenahn, im März 2024
– Der Vorstand –